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Fachwissen: EnEV Anforderungen AltbauWärmedämmung Außenwand | Fenster/Verglasung | Dachdämmung | Solarenergie | Biomasse | Heizungsanlage | Fachbegriffe     

Heizungsanlage


Welchen gesetzlichen Anforderungen müssen Heizungsanlagen genügen?

Zum einen gilt hier die Energieeinsparverordnung, in der verschiedene Angaben u.a. zur Regelung der Heizungsanlage gemacht werden. Demnach müssen Heizungsanlagen nach der Temperatur, z.B. Außentemperatur und der Zeit geregelt werden können. Darüber hinaus müssen alle beheizbaren Räume mit Einrichtungen versehen sein, die eine raumweise Regelung zulassen, zum Beispiel Thermostatventilen an den Heizkörpern.
Eine weitere gesetzliche Anforderung stellt die 1. Bundesimmissionsschutz-
Verordnung dar. Diese weist maximale Emissionswerte auf, die der Heizkessel erreichen darf. In § 11 sind hierbei folgende Grenzwerte aufgeführt:
bis 25 kW max. 11 % Abgasverlust
25 bis 50 kW max. 10 % Abgasverlust
über 50 kW max. 9 % Abgasverlust.
Bestehende Heizkessel werden durch eine Schornsteinfegermessung regelmäßig bewertet. Im Falle eines Überschreitens der Grenzwerte werden bestimmte Übergangszeiten festgelegt, bis zu denen der bestehende Heizkessel die geforderten Emissionswerte durch Wartungsarbeiten einhalten oder erneuert werden muss.

Wie kann ein Heizkessel technisch veraltern?

Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, weisen einen schlechten Jahresnutzungsgrad auf. Ein Jahresnutzungsgrad von ca. 60 % ist dabei keine Seltenheit. Die Ursache für diesen schlechten Jahreswirkungsgrad liegt in den hohen Bereitschaftsverlusten, die entstehen, weil der Kessel sehr schlecht oder gar nicht gedämmt ist. Darüber hinaus müssen diese Kessel meistens das ganze Jahr eine Mindesttemperatur einhalten, damit kein Korrosionsschaden entsteht. Tauscht man derartig veraltete Heizkessel gegen neue, moderne Heizkessel aus, sind Einsparungen zwischen 15 und 25 Prozent möglich.

Ist es sinnvoll nur den Brenner auszutauschen?

In den Jahresnutzungsgrad eines Heizkessels fließen auch die Oberflächenverluste des Heizkessels und Abgasverluste ein. Dabei ist zu beachten, dass alte Heizkessel hohen Auskühl- und Oberflächenverluste aufweisen, so dass der Brenneraustausch den Nutzungsgrad des Heizkessels nur unwesentlich verbessert. Im Durchschnitt 6 % Energieeinsparung. Hinzu kommt, dass oftmals der Kessel überdimensioniert ist. Werden zu dem noch Energieeinsparmaßnahmen an der Gebäudehülle, z.B. Anbringen eines Wärmedämmverbundssystems, durchgeführt, verschlechtert sich der Jahresnutzungsgrad des alten Heizkessels noch mehr. Aus diesen Gründen sollte der komplette Kessel einschließlich des Brenners erneuert werden. Bei einer Sanierung des Heizkessels sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die gar nicht oder schlecht gedämmten Heizungsleitungen ebenfalls mit gedämmt werden.

Wie ist der Schornstein zu modernisieren, wenn ein neuer Heizkessel eingebaut wird?

Alte Heizkessel weisen höhere Abgastemperaturen als neue und moderne Heizkessel auf. Aus diesem Grund sollte eine Querschnittsberechnung des Schornsteins durchgeführt werden, bevor die Heizungssanierung durchgeführt wird. Anhand der Berechnung kann dann beurteilt werden, ob eine Querschnittsverminderung des Schornsteins erfolgen sollte, da es auf Grund der geringeren Abgastemperatur sonst zur Kondensation im vorhandenen Schornstein kommt. Dies kann zur Versottung und damit Zerstörung des Schornsteins führen.
Erforderlich ist eine Schornsteinsanierung beim Einsatz eines Brennwertgerätes. Da hier bestimmungsgemäß der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert wird, muss eine entsprechende zusätzliche feuchtebeständige Abgasleitung mit kleinerem Querschnitt in den vorhandenen Schornstein eingezogen werden.
Beim Einsatz von Brennwertkesseln muss auf eine ausreichende Schalldämmung zwischen Kessel (Abgasventilator) und Abgasleitung geachtet werden.

Warmwassererzeugung und Verteilung

Die Warmwassertemperatur sollte nur so hoch eingestellt sein, als auch erforderlich ist. Bei längerer Abwesenheit sollte der Warmwasserspeicher ausgeschaltet werden. Bei Einsatz einer Zirkulationspumpe in Warmwasseranlagen sollte überprüft werden, inwieweit die Laufzeit der Pumpe verkürzt werden kann, z.B. morgens von 6 – 8 Uhr und abends von 18 – 20 Uhr. Der Einbau einer bedarfsgesteuerten Impulsschaltung zur Aktivierung der Umwälzpumpe bringt nur geringe Komfortverluste, reduziert aber die Verluste einer Warmwasserzirkulationsleitung auf ein Minimum.


Tipps zum Nutzerverhalten:

Allein durch das Absenken der Raumtemperatur um 1 Grad können bei herkömmlicher Bauweise ca. 6 % Heizenergie eingespart werden. Außerdem soll überprüft werden, inwieweit eine Absenkung der Raumtemperatur bei längerer Abwesenheit oder über Nacht möglich ist.

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