Teilschuldenerlass KfW Kredit | ||
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Voraussetzung: Einhaltung eines KfW-Maßnahmenpaketes und der modernisierte Altbau erfüllt die EnEV (Energieeinsparverordnung) Anforderungen für Neubauten bezogen auf das Gesamtgebäude, d.h. nach den Sanierungsmaßnahmen ist das Gebäude „energetisch gesehen so gut wie ein Neubau”. Details: „Für die Gewährung eines Teilschulderlasses gelten folgende Bedingungen: Bei Antragstellung ist eine Bestätigung eines Sachverständigen einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung des Niedrigenergiehausniveaus im Bestand geplant ist. Nach Durchführung der Maßnahmen ist zusammen mit dem Verwendungsnachweis eine Bestätigung eines Sachverständigen über die plangemäße Durchführung der Maßnahmen einzureichen. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises und der Bestätigung wird der Teilschulderlass in Höhe von 5 % des Zusagebetrages 18 Monate nach dem auf die Prüfung folgenden nächsten Fälligkeitstermin der Zins- und /oder Tilgungszahlung dem Darlehen als Sondertilgung gutgeschrieben. Sofern zum Zeitpunkt der Gutschrift des Teilschulderlasses die Darlehensvaluta geringer ist als die Höhe des Teilschulderlasses, wird der Teilschulderlass nur in Höhe der aktuellen Darlehensvaluta gutgeschrieben. Eine Barauszahlung des Teilschulderlasses ist nicht möglich. In der Rubrik "Vorhabensbeschreibung" ist anzugeben, welches der oben genannten Maßnahmenpakete durchgeführt werden soll. Bei Maßnahmenpaket 4 sind die Einzelmaßnahmen aufzuführen und die geplante CO2-Einsparung in kg pro mË› Gebäudenutzfläche und Jahr anzugeben.” Quelle: KfW-Förderbank, CO2-Gebäudesanierungsprogramm Wir prüfen, mit welchen Maßnahmen Sie im Rahmen Ihrer Gebäudemodernisierung einen Teilschuldenerlass erreichen können (siehe auch unter Referenzen) und erstellen Ihnen den notwendigen Teilschuldenerlass-Nachweis für Ihren KfW-Antrag. |