Aktuelle Förderübersichten
"Klimaschutz zahlt sich aus.
Sie möchten eine warme Wohnung, ohne das Klima aufzuheizen? Dann investieren Sie mit erneuerbaren Energien in Ihre Zukunft. Das zahlt sich aus! Die Bundesregierung unterstützt Sie dabei - mit einer Klima-Prämie! Informationsmaterial zur Kampagne "Die Klima-Prämie" stehen zum Download bereit. "
Broschüre Förderübersichten zum Download:
www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/broschuere_klimapraemie.pdf
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
Palmengartenstr. 5-9; 60325 Frankfurt
Informationszentrum der KfW bundesweit zum Ortstarif:
Telefon-Infoline 0 18 01 / 33 55 77
Beratungszeiten: Mo-Fr 7:30-18:30; nicht Sa/So
Die aktuellen Zinssätze finden Sie auch im Internet.
Mehrere Audio-Podcasts (Mitschnitte von Radioberichten der KfW Bank) über die
KfW-Kreditprogramme gibt es zum Anhören im Internet unter:
Die KfW-Bank fördert im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
- Maßnahmen zur Minderung von CO2-Emissionen von Wohngebäuden
- Maßnahmen zur Erreichung des Niedrigenergiehausniveaus im Bestand mit Teilschulderlass
- Austausch von alten Heizungen
- besonders zinsgünstige Kredite für die Finanzierung einer Altbaumodernisierung, wie z.B. Heizungs-
und Fenstererneuerung und Wärmedämmung an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden,
die vor 31.12.1983 fertiggestellt wurden:
z.B. mit 2,78 eff Zinssatz, Zinsbindung 10 Jahre, Kreditlaufzeit 20 Jahre, 3 Jahre tilgungsfrei
(Stand Oktober 2006).
Tilgungszuschuss im CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Höhe 5 % des Kreditbetrages:
Einhaltung eines KfW-Maßnahmenpaketes und Erfüllung der EnEV Anforderungen für Neubauten nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen für das Gesamtgebäude.
Das KfW-Wohnraummodernisierungs-Programm erlaubt eine Ergänzungsfinanzierung - insbesondere mit der zinsgünstigen Öko-Plus Variante !
Das Solarstrom-Erzeugen Kreditprogramm ermöglicht Ihnen die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen auf dem Haus oder im Garten. Den solar produzierten Strom verkaufen Sie an den lokalen Stromversorger zu Preisen gemäß dem EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetz).
Vorzeitige Rückzahlung - auch in Teilbeträgen - ist bei den KfW Krediten kostenfrei möglich.
Zinsgünstige Kredite des Freistaates Bayern für Erwerb von Neu- und Altbauten
"Der Freistaat Bayern fördert auch im Jahr 2007 den Bau und Erwerb von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen mit zinsfreien und zinsgünstigen Baudarlehen. Die dem Landratsamt Fürstenfeldbruck zur Verfügung gestellten Förderungsmittel sind noch nicht ausgeschöpft.ln diesem Zusammenhang möchte das Landratsamt insbesondere erneut darauf hinweisen, dass auch der Zweiterwerb - der Kauf einer gebrauchten Immobilie - grundsätzlich förderungsfähig ist. Ersterwerb und Zweiterwerb werden also in gleicher Weise gefördert. Damit wird der gewünschten Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden und Energie Rechnung getragen. Gegenüber den letzten Jahren wurden auch die Förderbedingungen verbessert. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Haushalt, der die hier geltenden Einkommensgrenzen einhält. Leider gehen noch immer viel zu viele Bürger davon aus, dass sie wegen ihres vermeintlich zu hohen Einkommens beim Bau oder Erwerb einer Eigentumsmaßnahme nicht in den Genuss einer Wohnraumförderung des Freistaates Bayern kommen können. Diese weit verbreitete Meinung trifft aber oftmals nicht zu.Aufgrund der moderaten Bestimmungen hält mehr als die Hälfte der Bevölkerung mit ihrem Einkommen die geltenden Einkommensgrenzen der staatlichen Wohnraumförderung ein. So entspricht für einen DreiPersonen-Haushalt die Einkommensgrenze einem Jahresbruttoeinkommen von etwa 53.000 Euro; für einen Vier-Personen-Haushalt etwa 63.000 Euro. Jungen Ehepaaren und Schwerbehinderten werden noch zusätzlich Einkommensfreibeträge zugebilligt. Im Zweifelsfall kann es sich für den Einzelnen mehr als lohnen, die Förderungsvoraussetzungen vom Landratsamt überprüfen zu lassen, um mit einer staatlichen Förderung den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wurde mit dem Bau des Eigenheimes bereits begonnen oder der notarielle Kaufvertrag für die Eigentumsmaßnahme bereits abgeschlossen, ist eine Förderung leider nicht mehr möglich. Nähere Auskünfte über die einzelnen Förderprogramme einschließlich der zu erfüllenden Voraussetzungen erteilt das Landratsamt Fürstenfeldbruck (Referat Sozialer Wohnungsbau, Tel. 08141/519-347). Merkblätter und Antragsformulare können telefonisch angefordert oder direkt im Landratsamt auf Zimmer A 220 abgeholt werden."
Quelle: Kreisbote, Ausgabe Landkreis FFB, 5. Juni 2007
Solaranlagen:
Solarthermie (Warmwasser, solare Heizungsunterstützung):
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29 – 35, 65760 Eschborn
Solarförderung Infoline: 06196-908-625
Wieviel: 60,- / 105,- Euro/m² für Flach- und Röhrenkollektoren pro angefangenem m² Kollektorfläche
(nur Warmwasseranlage / mit Heizungsunterstützung)
Für wen: Privatpersonen, Selbständige, kleine u. mittl. Unternehmen als Eigentümer, Mieter, Pächter.
Achtung: Fördermittel erst wieder ab 2007 verfügbar !
Biomasse Heizungsanlagen:
Holzpellet und Scheitholz Kessel:
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Konditionen, Förderhöhe und Antragsformular:
siehe www.bafa.de > Aufgaben > Energie > Erneuerbare Energien > Biomasseanlagen
Förderhöhe: mindestens 2.000 Euro bzw. 2.500 Euro (mit Pufferspeicher)
Zusätzliche Förderung von Holz-Pellet Heizungsanlagen durch:
- Stadt Dachau
- Stadt München
Vor-Ort-Energieberatung
Gefördert wird eine ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung inkl. Gutachten, das sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und -verteilung bezieht, unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Das Gebäude muss vor dem 1.1.1984 die Baugenehmigung erhalten haben und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.
Barzuschuss durch BAFA für EFH/ZFH z.B. (keine Rückzahlung notwendig): 300,- Euro
Antrag auf Zuschuss: direkt beantragt über einen von der BAFA zugelassenen Energieberater.
Bayerische Förderprogramme
Fördermaßnahmen des Landes Bayern für Endverbraucher und Kommunale Projekte
der Energieeinsparung, rationalen Energienutzung und Biomassenutzung:
Kreditprogramm für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) für Energiesparmaßnahmen im Rahmen des
"Umweltkreditprogramm Klimaschutz":
Kommunale Energiesparförderprogramme
Gefördert werden Energiesparmaßnahmen im Rahmen von Altbaumodernisierungen und teilweise auch im Zusammenhang mit einer Umstellung der Heizungsanlage auf Erneuerbare Energien. Details bei folgenden Gemeinden / Städten bitte jeweils direkt im Umweltamt nachfragen (Richtlinien und Fördermittelhöhe unterliegen jährlichen Änderungen):
- Dachau
- Feldkirchen
- Gräfelfing
- Gröbenzell
- Fürstenfeldbruck
- Haar
- Maisach
- München
- Planegg
- Puchheim (eingestellt ab Sommer 2006)
- Pullach
- Oberschleißheim
- Ottobrunn
- Unterhaching
Steuerliche Förderung von Handwerkerarbeiten
Handwerkerarbeiten für nachträgliche Wärmedämmung, Fenstersanierung, nachträgliche Heizungsmodernisierung, Einbau einer Solaranlage, neue Elektroinstallation,
Erneuerung des Parkettbodens usw steuerlich absetzbar ab 1. Jan 2006
Privathaushalte, die für Modernisierungsarbeiten Handwerker engagieren, können ab 2006 Kosten teilweise steuerlich geltend machen.
Es gilt folgende Regelung:
- nur Arbeitslohnkosten absetzbar (keine Materialkosten!)
- keine Neubauten, nur Reparaturen, Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten
- 20 % der Arbeitslohnkosten direkt von Steuerschuld abziehbar
also nicht nur vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von verbleibender
Lohn-/Einkommenssteuersumme
- max 600,- Euro pro Jahr sind steuerlich abziehbar
( = 20% von Gesamtrechnungen in Höhe 3000,- Euro)
- keine Barzahlungen anerkannt, nur gegen Rechnungsvorlage und Überweisungsbeleg
Sobald der neue Gesetzentwurf das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, soll er rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Mit dem Gesetz will die Regierung die Schwarzarbeit deutlich eindämmen und dem Handwerk neue Aufträge verschaffen.
Also: alle Rechnungen sammeln und ganz wichtig: Arbeitslohn und Material
getrennt in Rechnung aufzuschlüsseln.
Tipp: Handwerker-Firma sollte Materialkosten zum EInkaufspreis ausweisen
und den normalerweise üblichen MAterialkosten-Aufschlag auf den
Arbeitslohn umlegen.
Keinen Steuerbonus gibt es, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, als Werbungskosten, als Sonderausgaben, als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erbracht werden.
Auskünfte zu den Details über die zentrale Infoline der bayer. Finanzämter :
Tel. 0180-1020309 (Ortstarif) von Mo-Do 8-17 h und Fr 8-12 h
Tipps zu Fördermaßnahmen
1. Zuerst in der lokalen Gemeinde nachfragen, ob eigenes Förderprogramm vorhanden.
Dort gibt es in einigen Fällen die attraktivsten Zuschussprogramme und gut informierte Umweltberater.
2. Fordern und prüfen Sie Ihre Bank.
Fragen Sie bei Ihrer Haus-Bank gezielt nach den zinsgünstigen Krediten der KfW-Förderbank !
3. Der Antrag muss auf jeden Fall vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Zu achten ist außerdem auf sog.
Kumulierungsverbote. In der Regel ist es nicht möglich, verschiedene öffentliche Fördertöpfe gleichzeitig
anzuzapfen. Daher sollten Hausbesitzer die Programme in Anspruch nehmen, die am besten für Ihre
Maßnahmen passen und die höchsten Förderbeiträge für das Projekt enthalten.
Auftragsvergaben vor Bewilligung führen dagegen in der Regel zur Ablehnung.
4. Fassen Sie nach Möglichkeit verschiedene Sanierungsmaßnahmen zusammen.
Gefördert werden oft nur Maßnahmenkombinationen.
5. Sparen sie sich gedruckte Förderfibeln für teures Geld.
Diese sind zu rasch überholt. Nutzen Sie das Internet.
6. Beauftragen Sie ihren Energieberater mit der Abstimmung des Energiekonzeptes auf die
Förderbedingungen. Auch die Energieberatung wird gefördert durch das BAFA, zum Teil auch durch
kommunale Programme.
(Quelle: www.energiesparfoerderung.de)
Entscheidend ist die monatliche Belastung
"Entscheidend für den Bauherrn ist, was er jeden Monat für sein Gebäude bezahlen muss. Deshalb müssen neben den Baukosten auch die zu erwartenden Betriebskosten mit in die Planung der Finanzen einbezogen werden. Und die sind bei einem energiesparenden Gebäude wesentlich niedriger als bei herkömmlichen Häusern. Zudem gibt es für gewisse Energiestandards zinsgünstige Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die monatliche Gesamtbelastung für Zins, Tilgung und Betriebskosten stellt sich für das energetisch bessere Gebäude langfristig betrachtet deutlich günstiger dar. Ferner sind Bankzinsen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben, was gegenüber den schwankenden Energiepreisen eine bessere Kalkulationssicherheit bedeutet.
Einige Beispiele geförderte Maßnahmen:
KfW-Programm zur Wohnraummodernisierung – Variante Öko-Plus:
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle, ohne Altersbeschränkung des Gebäudes. Wie z.B Installation von Brennwertkesseln, Installation von Niedertemperatur-Heizkesseln, Installation von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien: die Installation von Wärmepumpen, Biomasse- und Biogas-Anlagen, solarthermische Anlagen, Wärmerückgewinnungsanlagen.
Hinweis:
Austausch der gesamten Fenster oder nur der Verglasung gegen neue Wärmeschutzfenster/-Gläser werden nur noch über die "Standard-Variante" finanziert.
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm ( Kreditprogramm mit den niedrigsten Zinsen und alternativ
seit 1.1.2007 auch als Zuschuss bei Finanzierung über Eigenmittel ):
Gefördert werden Investitionen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden, die im Jahr 1983 (Neubauniveau) bzw. 1994 (Maßnahmenpakete) oder vorher errichtet wurden und die bei der Sanierung die Anforderungen vorgegebener Maßnahmenpakte erfüllen. Gefördert werden u.a. Wärmedämmung, Erneuerung der Heizung, Solaranlagen, Einbau einer Holzpelletheizung, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Austausch der Fenster (reiner Glasaustausch fällt nicht darunter) u.a.
KfW-Programm Wohnraum Modernisieren - Standard:
Anträge können alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten bzw. vermieteten Wohngebäuden stellen (z.B. Privatpersonen als Eigentümer, auch Mieter (mit Zustimmung des Vermieters),Wohnungsunternehmen bzw.genossenschaften, Gemeinden, Kreise). Keine Altersbeschränkung der Gebäude. Gefördert werden u.a. Austausch der gesamten Fenster oder nur der Verglasung gegen neue Wärmeschutzfenster/-Gläser, Erneuerung Bäder, neue Bodenbeläge, Balkon- oder Wintergartenanbau, Austausch oder Installation neuer Wärmeschutzfenster, Heizungserneuerung, Wärmedämmung, Schallschutz, Dachgeschoßausbau (max. 20 % mehr Wfl.) uvm.
Wir beraten Sie ausführlich über alle Fördermittel und KfW-Kredite und deren Anforderungen und Kombinationsmöglichkeiten. Wir erstellen Ihnen bei Bedarf dazu passend ein BAFA-gefördertes Energiegutachten.
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