Energieausweis | ||
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Energieausweis für Wohngebäude im Bestand
Nutzen des Energieausweises "Ab 1.7.2008 bzw. 1.1.2009 muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Dieser Energieausweis enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat dann das Recht sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen. Für alle Hausbesitzer ist diese Verpflichtung ein Anreiz, ihre Gebäude energetisch auf dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik zu halten. Ein sparsames und fachgerecht saniertes Gebäude wird künftig klare Wettbewerbsvorteile gegenüber einem nicht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch haben." Quelle und weiterer Informationen zum Energieausweis: www.ea-nrw.de/energiepass Hier können Sie online überprüfen, ob und ab wann Sie welche Art von Energieausweis benötigen: www.energieagentur.nrw.de/energieausweis/c1.asp?portal=energieausweis
Eine umfassende Broschüre "Energieausweis für Gebäude- nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) kann ab September 2008 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bezogen werden.
Hier gibt es die Broschüre zum Download: www.bmvbs.de/Anlage/original_1044081/ Energieausweis-fuer-Gebaeude-nach-Energieeinspar-verordnung-EnEV-2007.pdf%5d Keine Angst vor dem Energieausweis
„Eigentlich sollte die erweiterte Energieeinsparverordnung (EnEV 2006) Anfang 2006 in Kraft treten. Mit ihr sollte auch die Pflicht eines Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude kommen. Durch das momentan langsamere Gesetzgebungsverfahren wird sich die Einführung aber voraussichtlich verschieben. Erst gegen Ende nächsten Jahres (<Anmerkung: aktuell ab 1.1.2008>), in der neuen Energieeinsparverordnung, wird dann der Energieausweis – allgemein als Energiepass bekannt – obligatorisch. Vorgelegt werden muss er, wenn ein Gebäude errichtet, verkauft oder vermietet wird. Die neue Energieeinsparverordnung, und vor allem wann und mit welchen Konsequenzen sie in Kraft tritt, beschäftigt derzeit viele Hausbesitzer. Wer darf einen Energieausweis erstellen? Bis wann muss für mein Haus ein solches Papier vorliegen? Gibt es Bußgelder bei Nichteinhaltung? – Dies sind die häufigsten Fragen, die Energieberater in diesem Zusammenhang derzeit beantworten müssen. Doch alles wird wie immer nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Fakt ist: der Energieausweis wird kommen. Vorläufig in der Pilotphase darf er von bei der Deutschen Energieagentur (dena) registrierten Energieberatern ausgestellt werden. Dazu gibt es unter www.zukunft-haus.info im Internet die gültigen Muster zu sehen. Bei der Einführung sind natürlich Übergangsfristen geplant. Bei Wohngebäuden muss der Ausweis nur bei Neubau, Neu-Vermietung, oder Verkauf vorgelegt werden. Bei öffentlichen Gebäuden, wie Schulen oder Rathäusern ab 1000 mË› muss der Energiepass sofort erstellt und ausgehängt werden (auch hier wird es Übergangsfristen geben). Eine weitere Unsicherheit besteht darin, ob man die im Energieausweis vorgeschlagenen Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen muss – klare Antwort: nein. Der Energieausweis bewertet lediglich die energetische Qualität eines Gebäudes ähnlich wie bei Haushaltsgeräten mit einer Energieeffizienzklasse zwischen „A” für sehr gut und „I” für dringend sanierungsbedürftig. Häuser sollen so anhand ihres Verbrauches verglichen werden können.
Man kann sich auch weiterhin auf freiwilliger Basis einen Energieausweis ausstellen lassen, bis die neue EnEV 2007 in Kraft tritt. Dieser wird nach Aussagen aus dem Bundesbauministerium dann voraussichtlich auch für 10 Jahre gültig sein.”
Quelle: eza! Energie und Umweltzentrum Allgäu, www.eza-allgaeu.de
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